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In der Schweiz ist die Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme ist jede Person verpflichtet, eine Grundversicherung (KVG) abzuschließen. Diese sichert den Zugang zu medizinischen Leistungen wie Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten. Die Versicherungsgesellschaften sind privat, müssen aber alle Personen unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen und einheitliche Leistungen gemäß dem Gesetz anbieten.
Ein Wechsel der Grundversicherung ist jährlich möglich – bis zum 30. November. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen. Zusatzversicherungen haben eigene, oft längere Kündigungsfristen. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn Sie z. B. das Modell ändern oder Prämien sparen möchten. Über Alpeno.ch können Sie bequem vergleichen und direkt kündigen oder neu abschließen – ganz ohne Bürokratie.
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